Wohn- und Geschäftshaus mit großem Garten und vielen Nutzungsoptionen:
Projektentwickler, Selbständige mit Praxis- oder Bürobedarf, Wohngemeinschaften, Großfamilien – dieses Immobilienangebot sollte Sie alle ansprechen!
Objektart | Wohnhaus mit Praxis-/Bürofläche |
Grundstück | 1.150 m² |
Nutzfläche gesamt | 490,69 m² |
Wohnfläche nach DIN 277 | 389,59 m² |
Wohnfläche ohne Praxis | 242,10 m² |
Fläche Praxis | 147,50 m² |
Bodenrichtwert lt. BORIS NRW | 250 €/m² ; GZ I-II, Tiefe 40 m |
Baujahr/ Modernisierung | 1950/1974 |
Garage / Stellplätze | 1 / mehrere Stellplätze |
Energiebedarf/Heizungsart | 268,2 kWh/(m²*a) Ölheizung 1999 |
Zustand | Stand 1974; Komplettsanierung erforderlich |
Käufercourtage | 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. |
Kaufpreis | 450.000 € |
Bildergalerie zur Immobilie:
Objektdaten:
Die ehemalige Arztvilla mit angeschlossener Praxis steht auf einem 1.150 m² großen Grundstück, im Nordosten von Essen gelegenen Stadtteil Schonnebeck.
Der wunderbar große, nach Westen ausgerichtete rückseitig liegende Garten grenzt direkt an den „Hallo Park“ an und ist eine Ruheoase in der Großstadt.
Die Hauptstraße zur Hausfront wird völlig abgeschirmt. Hier verbindet sich urbanes, verkehrsgünstiges Wohnen mit dem Bedürfnis nach Natur und Ruhe.
Genau das macht das Objekt auch für anspruchsvolles Wohnen sehr attraktiv.
Das Erstgebäude wurde 1950 als großzügiges, vollunterkellertes, zweigeschossiges Wohnhaus mit Flachdach für einen Arzt und seine Familie, mit integrierten Praxisräumen im Erdgeschoss und in einem eingeschossigen nicht unterkellerten Anbau, errichtet.
1974 erfolgte ein Um- und Erweiterungsanbau. Der Praxisanbau wurde eingeschossig vergrößert. Auch im Wohngebäude fanden umfangreiche Modernisierungen statt.
Die Immobilie wurde bis 2014 von einem Arzt bewohnt und als Praxis betrieben.
Nach dem Verkauf 2014 erfolgten im Gesamtgebäude Umbauten.
Es wurden Wohngemeinschaftszimmer geschaffen und zusätzlich Bäder eingebaut.
Eine Renovierung u.a. von Bodenbelägen erfolgte aber nur punktuell.
An der Gebäudesubstanz und den bautechnischen Bestandteilen wurde nichts modernisiert.
Alles ist Baustandard 1974.
Das Haus ist im aktuellen Zustand nicht bewohnbar.
Das Haus bedarf eines Neukonzeptes und einer Komplettsanierung.
Es bieten sich für verschiedene Nutzungskonzepte an:
- Wohngebäude mit angeschlossenem Praxis- oder Bürobereich
- Mehrgenerationenhaus
- Wohngebäude mit mehreren Wohneinheiten
- Abriss und Neubau
- Stadthäuser
Lage:
Schonnebeck ist ein kontrastreicher, interessanter Stadtteil, der durch Wohnsiedlungen, Grünflächen und ehemalige Industriegelände geprägt ist.
Mit dem erfolgreichen Strukturwandel wird heute das Wohnen im Schatten der Fördertürme der Zeche Zollverein in attraktiven Wohngebieten beliebt.
Nach wie vor ist der Stadtteil ein typisches Arbeiterviertel mit relativ dichter Wohnbebauung neben kleineren Gewerbeansiedlungen. Schonnebeck zählt mit seinen etwa 11.700 Einwohnern zu den mittelgroßen Stadtteilen Essens.
Statistiken weisen eine Bewohnerstruktur von je zur Hälfte Arbeitern und Beamten bzw. Angestellten aus.
Wohnnahes Einkaufen ist ebenso gegeben wie fußläufig erreichbare vielfältige Kindertagesstätten und Schulen.
Die sehr gute ÖPNV-Anbindung zu Innenstadt und zu den anderen Stadtteilen macht die Lage des Hauses besonders auch für Interessenten mit Kundenbetrieb interessant.
Weitere Informationen:
Für weitere Informationen und Beratung stehen wir Ihnen gerne per Mail:
blume@first-real-estate-partner.de oder Telefon +49 177-7920339 zur Verfügung.
Die Immobilie wird demnächst bei Immobilienscout24.de veröffentlicht:
https://www.immobilienscout24.de/expose/150696915
Das muss noch erwähnt werden:
- Dies ist ein Angebot der Immobilienmakler First Real Estate Partner | Blume Hulsman GbR.
Die Käufercourtage beträgt 3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis und ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig.Die Vermittelnden und/oder Nachweisenden First Real Estate Partner | Blume Hulsman GbR erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). - Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Die Grunderwerbsteuer, Notar-und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. - Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf den Angaben, die uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
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